Kieferorthopädische Praxis - Stefan Schubert

Alaunstraße 11
01099 Dresden
Tel 804 7951

Die Behandlungskosten

Kieferorthopädische Behandlungen beeinflussen Ästhetik und Funktion des gesamten Kauapparates. Die Grenzen zwischen kosmetischer, ästhetischer und funktioneller Behandlung sind dabei fließend. Bei der Kostenerstattung durch Krankenkassen gab es in den letzten Jahren viele Veränderungen, u.a. auch. um diese Grenze zu definieren. Der derzeitige Stand ist folgender:

Voraussetzung für die Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte ist ein mindestens mittlerer Schweregrad der Zahnfehlstellung, bestimmt durch eine so genannte Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG).

Kindern (unter 18 Jahren) bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung zunächst 80% oder 90% (wenn Geschwister bereits in kieferorthopädischer Behandlung sind ), bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% bzw. 10% - letztendlich also 100% der Grundkosten.

Nicht erstattet werden z.B. professionelle Zahnreinigungen, festsitzende Retainer  sowie Zusatzkosten für Keramik- oder Kunststoffbrackets, superelastische Drahtbögen oder andere Maßnahmen, die nicht zur Grundversorgung gehören und somit nicht im sogenannten Leistungskatalog der Krankenkassen aufgeführt sind. Über den zusätzlichen Nutzen und die Kosten für diese privat zu bezahlenden Leistungen beraten wir Sie persönlich.

Bei Erwachsenen (über 18 Jahre) übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel keine Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung. Es handelt sich dann um eine Privatleistung, für die wir ihnen einen Kostenvoranschlag erstellen können.
Es gibt eine wichtige Ausnahme: Für kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationsbehandlungen kann eine Kostenübernahme bei der gesetzliche Krankenversicherung beantragt werden.

Zusatzversicherungen für gesetzlich versicherte Patienten übernehmen private Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung unter individuell sehr unterschiedlichen Bedingungen. Achtung! Wenn die Zähne schon schief stehen, ist es in der Regel zu spät für einen Vertragsabschluss...

Private Krankenversicherungen erstatten in der Regel eine kieferorthopädische Behandlung, jedoch zu den individuell im Vertrag festgelegten Bedingungen. Bitte erfragen sie mit unserem Behandlungsplan die Kostenerstattung durch ihre private Krankenversicherung.